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Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost

Das Programm Stadtumbau Ost ist im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes und der Länder im Jahr 2002 aufgelegt worden. Es hat zum Ziel, die Attraktivität ostdeutscher Städte und Gemeinden als Orte des Lebens und Arbeitens zu sichern und zu erhöhen. Mit dem Programm soll eine Stärkung der Innenstädte, die Reduzierung des Angebotsüberhangs an Wohnraum und die Aufwertung der von Schrumpfungsprozessen betroffenen Städte erreicht werden. Auftakt des Programms war der im Jahr 2002 durchgeführte Wettbewerb Stadtumbau Ost.

Wesentliche Schwerpunkte des Programms sind die Durchführung von Aufwertungsmaßnahmen in längerfristig zu erhaltenden Stadtquartieren sowie die Realisierung von Rückbauten leer stehender Wohnungen.

Unter Aufwertungsmaßnahmen von Stadtquartieren fallen bspw. die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie Erarbeitung (Fortschreibung) von städte-baulichen Entwicklungskonzepten einschließlich Bürgerbeteiligung, die städtebauliche Neuordnung sowie die Wieder- und Zwischennutzung von Industrie-, Verkehrs- oder Militärbrachen, die Verbesserung des öffentlichen Raums, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen, die Anpassung der städtischen Infrastruktur, die Aufwertung und der Umbau des Gebäudebestandes. Dazu gehört auch die Erhaltung von Gebäuden mit baukultureller Bedeutung, wie z.B. die Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden, die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flächen, sonstige Bau- und Ordnungsmaßnahmen, die für den Stadtumbau erforderlich sind sowie - Leistungen von Beauftragten.

Neben diesen Aufwertungsmaßnahmen werden im Stadtumbau Ost Rückbau- und Sicherungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Rückführung der städtischen Infrastruktur gefördert. Während die genannten Maßnahmen zu 50% vom Bund und zu 50% vom Land gefördert werden, sind Aufwertungsmaßnahmen zu je einem Drittel von Bund, Land und Kommune zu finanzieren.

Rückbaumaßnahmen umfassen den Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörenden Infrastruktur. Dazu gehören u. a. die Freimachung von Wohnungen, der unmittelbare Rückbau sowie Aufwendungen für eine einfache Herrichtung des Grundstücks zur Wiedernutzung, dazu zählt insbesondere die Begrünung.

Der Rückbau von vor 1919 errichteten Gebäuden in straßenparalleler Blockrandbebauung (Vorderhäusern) oder anderen das Stadtbild prägenden Gebäuden ist – außer in wenigen Ausnahmefällen – nicht förderfähig. Nicht förderfähig ist außerdem der Rückbau von denkmalgeschützten Gebäuden. Die Einzelheiten der Förderung des Rückbaus von Wohnungen regeln die Länder in ihren Förderungsrichtlinien unter Beachtung folgender Eckwerte:

Gewährt wird ein Zuschuss je Quadratmeter rückgebauter Wohnfläche. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des Zuschusses mit bis zu 35,- Euro je Quadratmeter.

Mittel für die Sicherung können eingesetzt werden, um den Erhalt von vor 1949 errichteten Gebäude (Altbauten) zu unterstützen sowie für den Erwerb von Altbauten durch Städte und Gemeinden zur Sanierung und Sicherung.

Förderfähig ist darüber hinaus die stadtumbaubedingte Rückführung der städtischen Infrastruktur im Fördergebiet, sowohl im Bereich der sozialen als auch der technischen Infrastruktur. Dazu gehören auch Vorhaben, die auf Grund des Stadtumbaus erforderlich sind, um die Funktionsfähigkeit zu sichern.

Seit dem Programmstart im Jahr 2002 ist es das Anliegen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost, Innenstädte und erhaltenswerte Stadtquartiere durch gezielte Aufwertungsmaßnahmen zu stärken sowie städtische Wohnungsmärkte durch den Abriss leer stehender, dauerhaft nicht mehr nachgefragter Wohnungen zu stabilisieren. Nach acht Jahren Laufzeit endete im Jahr 2009 die erste Förderperiode des Programms Stadtumbau Ost. In dieser ersten Programmphase wurden den ca. 400 am Stadtumbau Ost beteiligten Kommunen insgesamt 2,5 Mrd. Euro an Fördermitteln bereitgestellt, um Aufwertungs- und Sicherungsmaßnahmen aber auch den Abriss von rd. 300.000 Wohnungen zu realisieren.

Vorangegangen ist dem Abschluss dieser ersten Förderperiode eine umfassende Programmevaluierung, die durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Bauministerkonferenz vom 9./10. Juni 2005 veranlasst wurde. Mit der Evaluierung sollte nach sechs Jahren Laufzeit überprüft werden, ob sich das Instrumentarium des Programms bewährt hat, indem es zu einer Steigerung der Attraktivität der ostdeutschen Städte und Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftstandorte geführt hat und zur Stabilisierung der Wohnungsmärkte und -unternehmen beitragen konnte. Im Mai 2008 wurde der Evaluierungsprozess mit der Vorlage eines Gutachtens und daraus abgeleiteten Empfehlungen zur Ausgestaltung des Programms ab 2010 abgeschlossen.

Auf Basis des Evaluierungsgutachtens hat der Deutsche Bundestag am 19. Juni 2009 die Fortsetzung des Programms Stadtumbau Ost als eigenständiges Förderprogramm im Bereich der Städtebauförderung bis zum Jahr 2016 beschlossen.

Im Koalitionsvertrag der von CDU, CSU und FDP neu gebildeten Bundesregierung vom 26. Oktober 2009 bekannte diese sich dazu, „die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen auf bisherigem Niveau, aber flexibler fort[zu]führen. [...] Beim „Stadtumbau Ost“ soll die Aufwertung von Innenstädten und die Sanierung von Altbausubstanz gestärkt und der Rückbau der technischen und sozialen Infrastruktur besser berücksichtigt werden.“

Um auf Basis der Evaluierungsergebnisse die konkreten Herausforderungen für den Stadtumbau ab 2010 zu diskutieren, kamen zwischen Januar und April 2010 auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und der Bundestransferstelle Stadtumbau Ost rund 30 Expertinnen und Experten zu einer Workshopreihe unter dem Titel "Profilierung des Programms Stadtumbau Ost ab 2010" zusammen. Ziel der drei Workshops war es zum Einen, konkrete Empfehlungen im Hinblick auf das Instrumentarium und die weitere Profilierung des Programms zu formulieren, zum Anderen ging es aber auch darum, weiteren Handlungsbedarf und offene Fragen zu benennen. Zum Abschluss der Workshopreihe wurde von den Teilnehmenden ein Ergebnispapier verabschiedet, das die Positionen der Expertinnen und Experten zusammenfasst. Zugleich liefert es Anregungen für die Weiterentwicklung des Programms Stadtumbau Ost und seine Einbettung in die kommunale Stadtentwicklungspolitik. Zwei Workshops im Jahr 2011 setzten die Reihe fort und lieferten auf Grundlage der Ergebnisse von 2010 einen Überblick zur aktuellen Umsetzungspraxis und zu neuen Herausforderungen im Stadtumbau Ost sowie Empfehlungen für die Programmsteuerung. Die Ergebnisse dieser zweiten Workshop-Phase werden im Ergebnispapier 2011 festgehalten.

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