Aue, Lauter, Lößnitz, Schneeberg, Schwarzenberg, Bad Schlema:
Städtebund Silberberg / Erzgebirge
(Sachsen)
Interkommunale Kooperation
Kontext
Interkommunale Kooperationen zwischen Städten und Gemeinden Sachsens zu stärken, ist ein wesentliches Anliegen der sächsischen Landesregierung. Aus diesem Grund unterstützt diese laut Landesplanungsgesetz die Bildung von Städtenetzen und -verbünden. Um eine gemeinsame Anerkennung als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums im Landesentwicklungsplan von 1994 zu erhalten, haben sich mehrere Städte zu dem Städtebund „Silberberg“ zusammengeschlossen. Dem im Südwesten Sachsens gelegenen Verbund gehören die Städte Aue, Lauter, Lößnitz, Schneeberg, Schwarzenberg sowie die Gemeinde Bad Schlema an. Im Jahr 2003 lebten im Städteverbund auf einer Gesamtfläche von 11.478 ha 76.658 Einwohner.
Seit dem 28.03.1996 ist der Städtebund durch einen öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag gesichert. In diesem finden sich Angaben über den Zweck des Verbundes, die Pflichten der Mitglieder, die Zuständigkeiten und Verfahren im Städtebund sowie über die Organisation und Finanzierung der Aufgaben. Die Finanzierung des Städtebundes erfolgt anteilig nach der Einwohnerzahl der Mitgliedsstädte.
Der Städtebund wurde in der Anfangsphase durch Mittel des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie im Rahmen der Förderrichtlinie FR Regio gefördert.
Zielsetzung
Kurze Projektbeschreibung
Die Konstellation des Städtebundes als Zusammenschluss der Städte Aue, Lauter, Lößnitz, Schwarzenberg, Schneeberg und der Gemeinde Bad Schlema bot sich an, da die sehr nahe beieinander gelegenen Orte über eine gemeinsame Geschichte, eine ähnliche Topografie und somit über einen vergleichbaren Entwicklungsbedarf verfügen.
Die Organisation des Verbundes ist durch den Rat der Bürgermeister – bestehend aus den Bürgermeistern der sechs Mitgliedsorte – als oberstes Gremium sowie durch sieben ver-schiedene Arbeitsgruppen geregelt. Der Vorsitz im Rat wechselt alle sechs Monate nach einer vereinbarten Reihenfolge zwischen den Mitgliedern.
Durch den Städtebund erfolgt die Bearbeitung von Themen, die von gemeinsamer Bedeutung für die Mitglieder des Verbundes sind. Dazu gehören insbesondere die Erarbeitung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans (FNP) und Landschaftsplans, verbundweit bedeutende Verkehrskonzepte, die Verwaltung kommunaler Liegenschaften, Konzepte für Gemeinbedarfseinrichtungen sowie die Regelung eines verbundinternen Finanzausgleichs. In diesem Zusammenhang bearbeiten die Arbeitsgruppen nach Aufgabenstellung des Rates der Bürgermeister konkrete Inhalte wie die Entwicklung gemeinsamer Strategien zur Investorenplanung, die Planung und Erarbeitung infrastruktureller Maßnahmen, die Beschäftigung mit Formen der vertieften Zusammenarbeit sowie die Durchführung von Beratungen zur gemeinsamen Haushaltsplanung. Damit die enge Abstimmung zwischen den Mitgliedern gewährleistet ist, tagt der Rat der Bürgermeister einmal monatlich sowie zusätzlich nach Bedarf die Arbeitsgruppen.
Der Kooperationsvertrag sah als wichtiges Instrument die Erarbeitung eines gemeinsamen FNP gemäß § 204 BauGB vor, um die einzelnen Erfordernisse und Interessen der Mitglieder des Städtebundes zu koordinieren und Fehlplanungen entgegenzuwirken. Die Erarbeitung des FNP erforderte einen regen Informationsaustausch und eine starke Abstimmung zwischen den Kommunen. Nachdem 1996 mit der Arbeit an dem FNP begonnen wurde, ist er im Dezember 2002 genehmigt worden und ist seit dem rechtskräftig.
Umsetzungsstand
Innovation
Der Städtebund „Silberberg“ ist ein Beispiel einer gut funktionierenden Zusammenarbeit angrenzender Nachbarkommunen, die mittlerweile seit über 10 Jahren auf unterschiedlichen Themenfeldern kooperieren. Bei dem vorliegenden Beispiel konnte mittels einer Initiative der Landesplanung ein kommunaler Kooperationsprozess eingeleitet werden. Wertvolle Anregungen darüber hinaus liefert die Regelung der Kooperation durch einen Kooperationsvertrag, der die Zusammenarbeit auf rechtliche Füße gestellt hat und somit langfristig sichert. Insbesondere unter den Bedingungen des Stadtumbaus ist die Erarbeitung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans der Nachbargemeinden, damit eingeschlossen eine bessere Abstimmung von Planungen und Vorhaben und ein gemeinsames Konzept der Baulandausweisung von wesentlicher Bedeutung.
Weiterführende Hinweise und Quellen
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