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Hoyerswerda:
Anpassung der stadttechnischen Infrastruktur
(Sachsen)
Einbeziehung der Versorgungswirtschaft in den Stadtumbauprozess
Kontext
Die Stadt Hoyerswerda, im Nordosten des Freistaates Sachsen gelegen, verlor nach der Wende über 31 % ihrer Bevölkerung und zählte Ende 2003 44.340 Einwohner. Nach der regionalisierten Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen muss bis 2020 mit einem weiteren Bevölkerungsrückgang auf 29.000 Einwohner gerechnet werden. Von den 27.200 Wohnungen im Jahr 2001 sind 8 % dem Altbaubestand vor 1948 zuzuordnen, 80 % des Wohnungsbestandes wurden in den Jahren 1949 bis 1990 errichtet. Der Leerstand beträgt durchschnittlich 17 %, davon stehen Teilbereiche des Plattenbaubestandes fast komplett leer. Im Jahr 2001 betrug die Arbeitslosenquote 25,1 %.
Hoyerswerda wurde seit den 1950er Jahren als Wohnstadt für Berg- und Energiearbeiter im Lausitzer Braunkohleabbaugebiet ausgebaut. Dabei stieg die Einwohnerzahl bis 1980 nahezu um das 10-fache von 7.500 auf 71.000 Bewohner an. Resultierend aus dieser rasanten Entwicklung haben die bisherigen und erwarteten Bevölkerungsrückgange große Auswirkungen auf die Unterhaltung bzw. Umgestaltung der stadttechnischen Infrastruktur. Da alle Ver- und Entsorgungssysteme ursprünglich auf Zuwächse und mit entsprechenden Leitungsreserven ausgelegt wurden, stellen sich mit der Verringerung der Schmutzlast in den Abwasserkanälen bzw. mit dem Rückgang des Versorgungsbedarfs bei Trinkwasser, Strom, Fernwärme und Gas neue Kostenpositionen ein, die eine Bewirtschaftung verteuern. Um diesem Problem entgegensteuern zu können, wurde bereits frühzeitig in der Stadt begonnen, in Werkstattgesprächen und Klausurberatungen gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um steigende Bewirtschaftungskosten so gering wie möglich zu halten. Neben der Stadtverwaltung sind Unternehmen der Wohnungs- ebenso wie der Versorgungswirtschaft an der Entscheidungsfindung zum Stadtumbau beteiligt.
Zielsetzung
Kurze Projektbeschreibung
Regelmäßig werden Werkstattgespräche zur Abstimmung und zum Interessenabgleich zwischen den Hauptakteuren durchgeführt. Da die beabsichtigten Rückbaumaßnahmen, insbesondere im Plattenbaugebiet „Neustadt“, erhebliche Auswirkungen auf Unterhaltung und wirtschaftlichen Weiterbetrieb der stadttechnischen Anlagen haben, wurden die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH (VBH) frühzeitig mit einbezogen. Generell sollen die Ver- und Entsorgungsanlagen im Verhältnis zum Wohnungsrückbau stillgelegt und zusätzliche Kosten, etwa aus Verlegungen, möglichst vermieden werden, um die Bewirtschaftung der Anlagen für die Bürger bezahlbar zu halten.
Unter dem Blickpunkt einer sinnvollen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wurden die beiden Zeithorizonte bis 2015 und 2020 anvisiert, in denen die verbleibende Gebäudesubstanz möglichst deckungsgleich an prognostizierten Bevölkerungszahlen angepasst werden soll. Dabei wurde das zugrundegelegte Prinzip eines Schrumpfens der Stadt von außen nach innen der Klärung unterworfen, welche Einrichtungen der sozialen Infrastruktur aufgegeben werden können und welche aus Gründen der Daseinsvorsorge erhalten bleiben müssen. Daraus ergaben sich aufgrund ihrer Lage Einschränkungen: ausgehend von zwingend zu erhaltenden Infrastruktureinheiten (z.B. Klinikum) ergab sich ein Bild, das vom Verbleib einer inneren Kernbebauung in der Neustadt und zwei peripheren inselförmigen Bebauungsflächen bestimmt wird. Dazwischen liegen Freiräume, die mit Leitungs- und Kanalsystemen der Ver- und Entsorgung belastet sind. Bei den derzeit in Betracht kommenden Stilllegungen und Netzumbauten sollen Optionen sowohl für einen über den bisherigen Prognosen liegenden weiteren Bevölkerungs- und Gewerberückgang (negativstes Szenario) als auch für einen wieder steigenden Ver- und Entsorgungsbedarf (positivstes Szenario unter Einbezug einer Entwicklungsreserve) berücksichtigt werden.
Der Abgleich der verbleibenden Gebäudebestände in den einzelnen Stadtquartieren mit den Auswirkungen auf die stadttechnischen Anlagen ergab, dass ein Teil der Ver- und Entsorgungsanlagen stillgelegt, aber aufgrund von hohen Kosten nicht zurückgebaut werden kann („inaktiver Bestandsbereich“). Um die Funktionsfähigkeit des aktiven Bestandes durch Netzvereinfachungen nicht zu gefährden, bleiben einige stillgelegte Sammelleitungen erhalten. Diese werden die beräumten Flächen dauerhaft bei der Neustrukturierung einschränken. In diesen Bereichen kann keine Nachnutzung in Form von geschlossenen Waldanpflanzungen vorgenommen werden, da die Leitungskorridore für die noch aktiven Sammelleitungen frei bleiben müssen.
Zur Erfüllung ihrer öffentlichen Pflichtaufgaben bei der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung wurde die VBH vertraglich von der Stadt Hoyerswerda gebunden. Hinsichtlich einer Versorgung mit Fernwärme ist die Neustadt durch Stadtratsbeschluss zum Fernwärmevorranggebiet erklärt worden. Gebietsweise ist der Umbau der Gasversorgung von einer teilweise noch vorhandenen 3-schienigen Energieversorgung (Strom, Fernwärme, Gas) auf eine 2-schienige Versorgung geplant, um mit perspektivischer Einstellung der Gasversorgung für Kochzwecke im Mietwohnungsbereich Teile des Gasnetzes stilllegen zu können.
Umsetzungsstand
Innovation
Das zugrundeliegende Schrumpfungsprinzip wird grundsätzlich von den Versorgungsbetrieben mitgetragen. Die Abstimmung soll tiefgründiger und detaillierter weitergeführt werden. Dazu wurden als 1. Schritt in einer Klausur mit der Wohnungs- und der Versorgungswirtschaft Arbeitsergebnisse gemeinsam ausgewertet und zukünftige Flächennutzungen in den Umbauarealen diskutiert. Daraus abgeleitet, schreibt die Stadt Hoyerswerda nun ihren Flächennutzungsplan fort und entwickelt ein Entwicklungskonzept „Infrastruktur“, das neben den Entwicklungskonzepten „Wohnen“ und „Wirtschaft“ als ein weiterer Hauptbestandteil der weiteren Stadtentwicklung in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept übernommen werden soll.
Weiterführende Hinweise und Quellen
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